Höchst. Trotz der Schließung des Rathauses vom 23. bis 30. Dezember bleibt das Wahlamt bei der Gemeindeverwaltung Höchst, Montmelianer Platz 4, für die Anliegen „Bescheinigung des Wahlrechts“ und „Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen“ am Montag, 23. Dezember, am Freitag, 27. Dezember, und am Montag, 30. Dezember, jeweils von 9 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. red
- Anzeige -