Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat das Aus für die kostenlosen Corona-Antigen-Schnelltests eingeleitet, trotz steigender Corona-Zahlen und zum Unmut von Bürgern und Testzentren.
Der Vorschlag von Gesundheitsminsters Karl Lauterbach, dass die kostenlosen Corona-Schnelltests in Testzentren oder Apotheken kostenpflichtig werden, hat nur knapp eine Woche bis zur Umsetzung gedauert. Nun sind diese seit Donnerstag (30.06.) nicht mehr für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos, sofern kein Anspruch auf solch einen Test bestehe.
„Wir wissen momentan selbst nicht mehr, was, wann, wo“, erklärt Nina Weckbach vom Michelstädter Testzentrum der Hirsch Apotheke. „Wir haben alle unsere Infos auch nur aus der Presse erhalten“, ergänzt sie. So habe das Testzentrum schon Menschen wieder nach Hause schicken müssen, da kein Nachweis vorhanden war. „Wir dürfen auch keine Patienten mit Symptomen mehr teste. Wir schicken diese zum Hausarzt und dieser schickt sie wieder zu uns“, gibt Weckbach ihrem Unverständnis Luft. So sei es sehr schade, dass gerade die Menschen, die ein hohes Verantwortungsbewusstsein haben und sich regelmäßig testen ließen, nun dafür zahlen müssten.
Auch das Testzentrum Groß-Umstadt ist von den neuen Regelungen eher verwirrt. „Das ergibt alles keinen Sinn mehr und es ist nur noch sehr viel Bürokratie“, gibt ein Mitarbeiter des Testzentrums preis. So müsse jeder, der sich testen lassen wolle, eine Bestätigung vorlegen und auch schriftlich versichern, dass beispielsweise ein Besuch im Krankenhaus anstehe. „Alles wird zweifach dokumentiert. Das ist wesentlich mehr Aufwand.“
Voraussetzung für einen kostenlosen Corona-Antigenschnelltest
Anspruchsberechtigt auf einen kostenlosen Corona-Test sind Personen, die einen Nachweis hierfür erbringen. Dieser kann als Geburtsurkunde bei Kleinkindern oder als Mutterpass bei Schwangeren erfolgen. Auch ein ärztliches Zeugnis (im Original), dass die betreffende Person aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, wird akzeptiert. Menschen die an Impfwirksamkeitsstudien teilnehmen, können sich von den Verantwortlichen einen Teilnahme-Nachweis zur Vorlage ausstellen lassen. Um sich freitesten zu lassen, kann der vorherige PCR-Test vorgelegt werden. Dies gilt auch bei Personen, die mit Infizierten in einem gemeinsamen Haushalt leben und die Wohnanschrift übereinstimmt.
Voraussetzung für einen Schnelltest mit Zuzahlung in Höhe von drei Euro
Personen, die eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen möchten, Kontakt zu Menschen mit erhöhtem Risiko haben werden oder bei denen die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ anzeigt, müssen sich zukünftig mit drei Euro an dem Test beteiligen. Zudem ist ein Nachweis (beispielsweise eine Eintrittskarte zu einer Veranstaltung oder das Vorzeigen der Corona-Warn-App mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“) vorzulegen.
Anlassloser Schnelltest
Personen, die sich ohne Anlass testen möchten, können dies ebenfalls tun. Allerdings müssen diese die Kosten komplett selbst übernehmen. So beläuft sich ein anlassloser Antigen-Schnelltest laut Homepage des DRK-Testzentrums Odenwald in Erbach als auch der Hirsch Apotheke in Michelstadt auf zehn Euro. Ein PCR-Test kostet weiterhin 70 Euro, sofern dieser nicht angeordnet wurde, andernfalls ist dieser kostenfrei.
„Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, die Tests seien trotzdem wichtig – aber in der bisherigen Form zu teuer für den Staat“, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) auf ihrer Homepage mitteilt. So kostete das derzeitige Testkonzept der Bundesregierung den Bund durchschnittlich eine Milliarde Euro im Monat, verkündetet Lauterbach vor einer Woche als Begründung für die kostenpflichtigen Tests. Auch solle der Betrag, der an die Testcenter abgeführt werde, von 11,50 Euro auf 9,50 Euro sinken; der Staat übernehme hiervon also 6,50 Euro und der Bürger 3,00 Euro Eigenanteil.
Clarissa Yigit