Auf dem Friedhof Michelstadt-Steinbach wurde erstmals ein Grabfeld für Wiesengräber, durchgehende Wiesenflächen, ausgewählt.
Die Pflege der Grabstätten erfolgt hierbei durch die Stadt, so dass eine Bepflanzung der Grabstätte durch die Angehörigen entfällt.
Eine auf Fundamenten verlegte Schriftplatte ist dabei als Grabmal vorgesehen. Die Wiesengrab-Bestattung erlaubt nur Sargbestattungen, auf Antrag können Ehepaare oder Lebensgemeinschaften nebeneinander bestattet werden.
Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre ohne Verlängerungsoption. Die Kosten für ein Wiesengrabfeld belaufen sich auf 1.860,00 Euro.
Weitere Informationen erhalten Interessierte über das Friedhofsamt imStadthaus unter Tel.: 06061-74114 -142. red