Odenwaldkreis. Die Verbraucherzentrale macht auf dubiose Dienstleister aufmerksam. Manche Drittanbieter verlangen viel Geld für eine Leistung, die es bei den Originalanbietern günstiger oder sogar kostenlos gibt.
116 Euro für sechs Monate: So viel sollte eine Verbraucherin zahlen, die einen Nachsendeauftrag über eine Internetseite beauftragt hatte. Die Seite sieht auf den ersten Blick aus wie eine Seite der DHL. Wenige Tage später stellte sie fest, dass dieselbe Leistung bei der Post direkt nur 28,90 Euro einmalig kostet. Auch bietet der Drittanbieter für das zusätzliche Geld keine weitere Leistung, sondern leitet nur einen Antrag an die Post weiter.
Weil sich der Widerruf des Vertrags schwierig gestaltete, wandte sich die Frau an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Das Prinzip ist immer ähnlich,“ sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Drittanbieter verlangen verhältnismäßig viel Geld für eine alltägliche Dienstleistung wie Nachsendeauftrag, Befreiung von Rundfunkbeiträgen oder Einsicht ins Punktekonto in Flensburg.“ Hinweise, welche Dienstleistung die Drittanbieter konkret erbringen, finden sich meist nur versteckt in den AGB.
Manche der vermeintlichen Dienstleistungen sind beim Originalanbieter deutlich günstiger, andere, wie beispielsweise die Änderung der Daten für den Rundfunkbeitrag, die Schufa-Auskunft oder der Antrag für Kinderzuschlag sogar kostenlos.
Dass dennoch immer wieder Verbraucher von Drittanbietern hereingelegt werden, liegt neben den professionell gestalteten Webseiten auch daran, dass die Anbieter dank Werbeanzeigen in der Google-Suche ganz oben landen. „Bevor ein Vertrag geschlossen wird, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einen Blick ins Impressum werfen“, rät Buttler. Steht dort eine unbekannte Firma oder gar kein Anbieter, sollte man die Finger davon lassen.
Nach der Beschwerde der Verbraucherin hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Betreiberin der Seite abgemahnt, weil diese Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht klar über die tatsächliche Dienstleistung und den Gesamtpreis informiert. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun Klage am Landgericht Koblenz eingereicht. red