Los geht es in ein neues Jahr. Foto: Gerd Altmann, pixabay

Im neuen Jahr ändert sich einiges. Das Odenwälder Journal hat ein paar der wichtigen Änderungen zusammengestellt.

Beim Kindergeld gibt es ein leichtes Plus von fünf Euro, so dass nun 255 Euro ausgezahlt werden.
Auch das Wohngeld wird angehoben – 30 Euro mehr soll es geben.
Der Mindestlohn liegt im neuen Jahr bei 12,82 Euro pro Stunde.
Das Bürgergeld wird 2025 nicht erhöht.

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Auch das Deutschlandticket wird teurer: statt bisher 49 kostet es nun 58 Euro.
Mehr verdienen lässt sich nun mit einem Minijob. Bei maximal 43,37 Stunden pro Monat können monatlich 556 Euro erarbeitet werden, im Jahr maximal 6672 Euro.
Weil der CO2-Preis um zehn Euro pro Tonne steigt, rechnet der ADAC mit einem Anstieg der Kraftstoffpreise um drei Cent.

A propos Auto: Bis zum 19. Januar müssen die Jahrgänge ab Geburtsjahr 1954 ihre Führerscheine ersetzen. Grund ist eine EU-Richtlinie, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen.
Stromlieferanten müssen dynamische Stromtarife anbieten: Mit einer mindestens stündlichen Anpassung sollen Verbraucher den Nutzen haben, energieintensive Tätigkeiten wie das Laden eines E-Autos in preisgünstige Zeiten zu verlegen.
Außer in Ausnahmefällen sind seit Jahresanfang Amalgamfüllungen EU-weit verboten.

Im März wird die elektronische Patientenakte eingeführt. Damit soll die Nutzung der Gesundheitsdaten für Arztpraxen gefördert werden.
Die löchrigen Socken dürfen seit Jahresanfang nicht mehr in den Restmüll – Altkleider werden nun über den Altkleidercontainer entsorgt.

Seit Jahresanfang soll es nur noch einen Anschluss geben: USB-C wird EU-weit Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte. Für Laptops wird das einheitliche Ladekabel erst ab 2026 Pflicht.

Ab Mai wird das Namensrecht flexibler. Ehepaare können künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Auch die Kinder können unabhängig von den Eltern solche Doppelnamen erhalten.

Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 installiert wurden, müssen die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Pro Kubikmeter Abgas dürfen sie nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält oder ob es Ausnahmen von der Sanierungspflicht gibt, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. red

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