Darmstadt. Zu den Schüssen in Bad König im letzten Jahr, bei denen zwei Leute an den Beinen verletzt wurden, ist ein Urteil gefallen: Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Schützen aus Michelstadt wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu fünf Jahren Haft.

Der 29-Jährige war bereits vorbestraft und stand unter laufender Bewährung. Sein Begleiter, ein 30-jähriger Unternehmer aus Groß-Umstadt, bekam zwei Jahre Freiheitsstrafe aufgebrummt, weil er mit Pfefferspray fünf Menschen verletzte.

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Für ihn wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss er 10.000 Euro Strafe zahlen. Das Gericht folgte nicht der Argumentation, es habe sich bei den Taten um Notwehr gehandelt.

Die Vorgeschichte der Taten beginnt Ende Oktober mit einem Parkstreit in der Einfahrt eines Wohnhauses, wodurch sich die dort wohnende Familie gestört fühlte.

Es kam zum Streit, der Groß-Umstädter wurde zu Boden gestoßen. Am nächsten Tag sollte es zur Versöhnung bei einem Familienfest kommen. Der Groß-Umstädter brachte den späteren Schützen mit. red

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