Groß-Umstadt. Ab Montag, 2. Oktober, gelten beim Holzkontor neue Abgabebestimmungen für Brennholz.

Brennholz für den privaten Eigenbedarf kann nur noch erworben werden, sofern dem Holzkontor ein Brandstättennachweis vorliegt.

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Dieser muss zwingend unmittelbar während jedes Bestellvorgangs über das zur Verfügung gestellte Formular hochgeladen werden. Dabei ist es wichtig, dass die Adresse des Bestellers mit der Adresse des Brandstättennachweises identisch ist.

Als Nachweis kann zum Beispiel ein Nachweis über Brandstättenschau-Rechnung mit entsprechendem Vermerk des Schornsteinfegers-Rechnung über Montage der Brandstätte mit Installationsort dienen.

Diese Maßnahme hat zum Ziel, das knappe Gut „Brennholz“ lediglich denjenigen Personen zur Verfügung zu stellen, welche es im Eigenverbrauch nutzen werden.

Die jährliche Maximalmenge je Haushalt und Kalenderjahr wird je nach Brandstätte angepasst.

Die Art der Brandstätte wird während des Bestellprozesses abgefragt.

Mehrfachnennung sind möglich, die Mengen werden nicht aufsummiert, der höchste Wert ist gültig:

•Einzelraumfeuerung (Ofen, Kamin) (zehn Festmeter je Haushalt und Kalenderjahr)

•Kachelofen (zehn Festmeter je Haushalt und Kalenderjahr)•Einzelraumfeuerung (Ofen, Kamin) mit Wassertasche (10 fm je Haushalt und Kalenderjahr)

•Scheitholzvergaser als Zentralheizung (20 fm je Haushalt und Kalenderjahr)

•Kombikessel –Scheitholzvergaser ergänzt um Holzpellets (20 Festmeter je Haushalt und Kalenderjahr)

Kombikessel –Scheitholzvergaser ergänzt um Öl oder Gas (20 Festmeter je Haushalt und Kalenderjahr)

red

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