Odenwaldkreis. Durch die Ausgabe der neuen 120l-Restmülltonnen im letzten Jahr und die nachträgliche Chip-Ausstattung aller weiteren Abfallbehälter im Frühjahr kann die Müllabfuhr auf Grundlage eines digitalen Behälter-Ident-Systems arbeiten.
Das bedeutet: Nur noch über dieses System registrierte und per Chipleser vom Müllfahrzeug erkannte Behälter werden geleert. Nicht registrierte und somit auch nicht auf einem Gebührenbescheid erfasste Behälter bleiben stehen.
Ab Oktober sind nicht registrierte Abfallbehälter generell von der Müllabfuhr ausgeschlossen.
Im Zweifelsfall sollten die Behälter mit den Daten im Gebührenbescheid abgeglichen und gegebenenfalls nachgemeldet werden. red