Gutes Beispiel: In Michelstadt-Steinbach wurde Mitte Juni 2022 ein Mehrgenerationenplatz eröffnet, der früher als Dreschplatz gedient hatte. In die Gestaltung des Platzes flossen rund 150.000 Euro an Fördermitteln aus dem Dorfentwicklungsprogramm. Insgesamt wurden dort 235.000 Euro investiert. Foto Brigitte Lachnit/Kreisverwaltung

Odenwaldkreis. Das Förderprogramm „Dorfentwicklung“ des Landes Hessen unterstützt Gemeinden bei ihrer Weiterentwicklung. Für die Anerkennung als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung im Jahr 2024 können Kommunen jetzt mit der Vorbereitung beginnen.

Um sich als Förderschwerpunkt zu bewerben, müssen die Kommunen gemeinsam mit den Bürgern ein Konzept erstellen, in dem festgelegt ist, welche Maßnahmen im Rahmen des Programms gefördert werden sollen.

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Um dieses Konzept möglichst gut auszuarbeiten können sich Interessenten die Unterstützung von Experten zu sichern; hierfür stehen Fördermittel im Förderprogramm „Dorfmoderation“ bereit.

Die Dorfentwicklung bietet Kommunen und Privatleuten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten.

Abgabe bis zum 1. Februar 2024

Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2024. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2024 geplant. Vonseiten des Landes Hessen ist eine Kommune aus dem Odenwaldkreis für die Aufnahme in das Förderprogramm ab 2024 vorgesehen.

Ansprechpartnerin in der Abteilung Dorf-und Regionalentwicklung ist Heike Rauch (Telefonnummer 06062-701817; dere@odenwaldkreis.de).

Weitere Informationen zur Dorfentwicklung stehen auf der Internetseite des Kreises unter www.odenwaldkreis.de. red

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