Foto: Seniorenresidenz Gersprenz / Haus Reinheim

Odenwaldkreis. Die Lage im Gesundheitswesen ist immer noch angespannt. Die Corona-Pandemie war wesentlich daran beteiligt. Gerade für Alten- und Pflegeheime griffen im Laufe der Pandemie immer wieder neue Regelungen.   

Ein weiterer Stolperstein ist das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz, das seit 1. Oktober gilt. In diesem ist unter anderem geregelt, dass Besucher sowie Personal in Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske tragen müssen. Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen hingegen brauchen in Gemeinschaftsräumen keine Maske mehr zu tragen. Dies ordnete des hessischen Sozialministeriums in einem Beschluss an. Grund hierfür war eine nicht ganz eindeutige Formulierung im Paragraphen 28b Infektionsschutzgesetz, in dem es heißt: „in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“ dürften die Bewohner die Maske absetzen.   

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Aus diesem Grund hat sich das hessische Sozialministerium gegen eine Maskenpflicht für Heimbewohner entschieden. Am Freitag (28.10.) kippte das hessische Sozialministerium hessenweit offiziell diese Regelung des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes und bestätigt, dass gemeinschaftlich von den Bewohnern genutzte Räume von der Maskenpflicht auszunehmen seien. Der Beschluss wurde noch untermauert mit dem im Grundgesetzt verankerten Schutz der Wohnung.   

Maskenpflicht für die Bewohner, die sich in Gemeinschaftsräumen aufhalten, „haben wir gar nicht erst eingeführt. Wir wollten immer, dass die Bewohner sich zu Hause fühlen“, erklärt Michael Vetter vom Pflegezentrum Odenwald in Erbach. So habe es die stationäre Pflegeeinrichtung auch ohne Maskenpflicht geschafft, dass in der Zeit von März 2020 bis März 2022 keine Bewohner an einer Corona-Infektion erkrankt seien. Zwar sei im Jahr 2022 gleich zweimal Corona an Bewohnern diagnostiziert worden; allerdings sei bisher zum Glück niemand daran verstorben, erklärt Vetter weiter.   

Auch die Seniorenresidenz Gesprenz äußert sich ähnlich. „Bei uns haben die Bewohner noch nie Masken getragen“, bestätig Michaela Hauf, Einrichtungsleiterin vom Haus Reinheim. Lediglich die Besucher müssten eine FFP2 Maske tragen und einen negativen Corona-Test vorweisen.     

10 Millionen Euro Soforthilfe für Pflegeeinrichtungen aufgrund pandemiebedingtem Leerstand  

Aber auch die Kosten in Pflegeeinrichtungen sind seit Beginn der Corona-Pandemie explodiert. Um die entstanden Kosten etwas abzufedern, stellt das Land Hessen Pflegeheimen circa zehn Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung.  

Das Geld stammt aus dem „zweiten Soforthilfeprogramm Investitionskosten teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen“. So können „ab sofort Träger von Pflegeeinrichtungen einen Antrag auf eine anteilige Erstattung der Investitionsaufwendungen stellen, die ihnen im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 aufgrund des pandemiebedingten Leerstandes entgangen waren“, lässt das Regierungspräsidium Gießen verlauten. Diese Anträge könnten noch bis spätestens 15. November beim Regierungspräsidium Gießen gestellt werden, heißt es weiter.    

„Grundsätzlich find ich es gut, dass hier was gemacht wurde“, erklärt der Geschäftsführer des Pflegezentrum Odenwald, Michael Vetter auf Nachfrage des Odenwälder Journals. „Uns machen allerdings eher die Energiekosten zu schaffen“, argumentiert er weiter. „Wir haben eine Pellet-Heizung eingebaut. Hier sind die Energiekosten von rund 4.500 Euro monatlich auf 8.000 Euro gestiegen.“ Bisher ist auch noch nicht abzusehen, ob und in welcher Höhe Einrichtungen mit solch einer Heizungsanlage finanziell unterstützt werden. So habe er auch Zweifel, überhaupt etwas zu erhalten.   

Clarissa Yigit

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