Waschbären zeigen sich seit neuestem häufiger in Kommunen des Odenwaldkreise. Foto: SVSE, pixabay

Odenwaldkreis. In jüngster Zeit wenden sich Bürger immer öfter an die Untere Jagdbehörde im Landratsamt, weil sich auf ihren Grundstücken Waschbären aufhalten. Besonders Höchst und Bad König sind betroffen, gehäuft kommen Meldungen auch aus Erbach und Michelstadt.

Die Untere Jagdbehörde ist jedoch zuständig für die Jagdbezirke, von denen die befriedeten Bezirke und damit die innerörtlichen Lagen ausgenommen sind. Zuständig sind die jeweiligen Ordnungsämter.

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Waschbären sind sehr anpassungsfähige und intelligente Kleinräuber und Nahrungsopportunisten. Ihr Speiseplan sieht so ziemlich alles vor, was Mülltonne oder Komposthaufen hergeben. Das gilt auch für draußen aufgestelltes Katzen-, Igel- oder Vogelfutter.

Zudem sind die Kleinbären hervorragende Kletterer und finden jeden Zugang zu einem warmen und trockenen Unterschlupf wie Scheunen, Gartenhütten oder Dachböden.

Deswegen empfiehlt die Untere Jagdbehörde, Mülltonnen und Zugänge zu den genannten Unterschlüpfen zu verschließen sowie offene Komposthaufen mit Stahlgittern abzudecken. Auch sollte kein Futter unnötig draußen stehen. Vogelhäuschen sind am besten geschützt, wenn diese an einer dünnen und glatten Stange aufgehängt werden.

Kommunale Ordnungsämter können eventuell einen Kontakt zu einem Schädlingsbekämpfer oder ortsansässigen Jäger vermitteln. Grundsätzlich sind jedoch zuerst die Grundstückseigentümer für ihre Grundstücke selbst verantwortlich.

Die Untere Jagdbehörde weist darauf hin, dass es gesetzlich verboten ist, Waschbären zu fangen und in der freien Landschaft aussetzen. red

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