Höchst. Wegen der Änderung des Passgesetzes zum 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nach dem 31. Dezember nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

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Wie aus einer Pressemeldung der Gemeinde Höchst hervorgeht, werden künftig auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis zu 22,80 Euro oder ein biometrischer Reisepass zu 37,50 Euro ausgestellt.

Eine Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab einem Alter von 16 Jahren, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.

Um Ausweisdokumente für Minderjährige zu beantragen, benötigen die zuständigen Stellen die Unterschrift und eine Ausweiskopie aller sorgeberechtigten Personen. Dazu sind das alte Ausweisdokument, falls vorhanden, die Geburtsurkunde des Kindes und ein aktuelles biometrisches Passbild mitzubringen.

Außerdem muss das minderjährige Kind beim Termin persönlich anwesend sein.

Ein biometrischer Ausweis dauert laut der Gemeinde circa vier Wochen, ein Personalausweis etwa zwei Wochen.

Ab 1. Januar 2024 ist es dem Einwohnermeldeamt nicht mehr möglich, Pässe für Kinder sofort und vor Ort auszustellen. red

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