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Hessen. Die 28 hessischen Finanzämter achten den Weihnachtsfrieden: Für Bürger bedeutet dies, dass die Steuerverwaltung vom 20. bis 31. Dezember mit wenigen Ausnahmen von belastenden Maßnahmen absieht.

Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz sagt dazu: „Das Jahr 2024 war global und national von zahlreichen Unsicherheiten geprägt. Leider brachte es eine Fortsetzung von weltweiten Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen mit sich und all die damit verbundenen Auswirkungen und Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft, für Europa, Deutschland und nicht zuletzt Hessen. Umso wichtiger ist es für die kommenden Festtage, innehalten zu können und die Hoffnung auf Frieden nicht aufzugeben.“

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Die Finanzämter werden in der Zeit:

1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,

2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,

3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,

4. Vollstreckungshandlungen unterlassen,

5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und

6. in Steuer- und Bußgeldverfahren

a. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem oder der Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,

b. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,

c. keine Bußgeldbescheide zustellen und

d. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

red

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