Höchst. Im Rahmen der Dorfentwicklung, welche für Höchst in diesem Jahr endet, können nur noch Förderanträge berücksichtigt werden, die bis spätestens zum 31. Dezember vollständig eingehen.
Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen oder in Auftrag gegeben sind und für die noch kein Material gekauft oder bestellt wurde. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 Euro netto. Der Zuschuss beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten, Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig bis maximal 45.000 Euro für jedes Objekt.
Bei Sanierungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern kann ein Zuschuss bis maximal 60.000 Euro je Objekt gewährt werden. Am 5. Dezember und 16. Dezember werden in Höchst und Ortsteilen letztmalig Beratungstermine für die Privatförderung im Rahmen des Förderprogramms „Dorfentwicklung“ angeboten.
Zum Förderantrag ist ein Angebot oder eine Kostenschätzung erforderlich, bei denkmalgeschützten Gebäuden und genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen müssen die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Fördermöglichkeiten gibt es im privaten Bereich bei:
– Baulichen Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise
– Neuanlage und Wiederherstellung von Gebäuden im Ortskern
– Am Gemeinwohl orientierte Investitionen in erhaltenswerte Gebäude
– Maßnahmen zur funktionalen Neuordnung und Gestaltung von Freiflächen
– Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
– Grünordnerische Maßnahmen im Ortskern
– Entsiegelung von Freiflächen
– Rückbau und Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger baulicher Anlagen
Interessenten melden sich unter Tel.: 06062-701813 (Reichelsheim) oder Tel.: 06163-70850 (Gemeinde Höchst).
red