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Hessen/ Odenwaldkreis. Die 33 hessischen Finanzämter werden bis auf Ausnahmefälle für die Zeit vom 20. bis 31. Dezember grundsätzlich davon absehen, belastende Maßnahmen für die Bürger zu ergreifen. Sie werden:

1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,
2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,
3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,
4. Vollstreckungshandlungen unterlassen,
5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und
6. in Steuer- und Bußgeldverfahren
a. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem oder der Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,
b. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
c. keine Bußgeldbescheide zustellen und
d. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

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Die Folgen der Corona-Pandemie hätten weiter die deutsche Wirtschaft beschäftigt und der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sei mit unverminderter Härte fortgesetzt worden, so Finanzminister Boddenberg (CDU). „Seit Anfang Oktober erschüttern nun der Terror der Hamas und die humanitäre Lage im Nahen Osten. Der Angriff auf Israel macht mich tief betroffen. Gerade im Heiligen Land ist die Hoffnung auf Weihnachtsfrieden wohl nur schwer aufzubringen. Einmal mehr zeigt der Blick in die Welt, wie dankbar wir sein können, dass wir die Festtage in unserem Land in Frieden und Freiheit verbringen können“. red

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