Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: Familien mit schulpflichtigen Kindern erhalten im Februar Geld für Schulmaterial. Foto: Jana Brendel/Kreisverwaltung

Odenwaldkreis. 65 Euro je schulpflichtigem Kind erhalten Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Eine gesonderte Antragstellung ist nicht nötig, da Informationen darüber, wer Geld aus dem Bildungspaket erhält, bereits in den entsprechenden Haupt- oder Weiterbewilligungsanträgen bei den Behörden hinterlegt sind.

- Anzeige -

Das ausgezahlte Geld ist eine willkommene Unterstützung für die Familien, wie die Mitarbeiterinnen im Team Bildung und Teilhabe im Kommunalen Service-Center in Erbach, Beate Heckmann und Jennifer Kredel, wissen.

An insgesamt rund 730 Kinder zwischen sechs und 14 Jahren wird das Geld automatisch ausgezahlt. Hinzu kommen noch rund 930 leistungsberechtigte Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren, die mit einem gesonderten Schreiben daran erinnert werden, eine aktuelle Schulbescheinigung einzureichen.

Zu den berechtigten Personen zählen alle Schüler, die eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen. Empfänger von BAföG und Ausbildungsvergütungen sind von den Leistungen ausgeschlossen.

„Wir haben regelmäßig Anfragen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und beraten dazu gerne. Zudem informieren wir auf unserer Webseite oder durch Flyer in Schulen, Kindergärten und in vielen öffentlichen Einrichtungen. Wir möchten jede Familie, bei der das Geld knapp ist, ermutigen, prüfen zu lassen, ob eine Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket möglich ist. So könnten mit nur geringem Aufwand noch mehr Kinder im Odenwaldkreis profitieren“, ergänzt Beate Heckmann.

Die Mitarbeiterinnen sind über E-Mail an butsgb@odenwaldkreis.de oder per Tel. unter: 06062-701621 (Beate Heckmann) bzw. 06062-701597 (Jennifer Kredel) zu erreichen.

Anfragen für den Bereich „Kinderzuschlag und Wohngeld“ erfolgen bitte an butwohngeld@odenwaldkreis.de. red

Vorheriger ArtikelHistorisches Rathaus macht „Schönheitskur“
Nächster ArtikelAnmeldefrist für Kultursommer läuft ab

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein