Michelstadt. Der Frühling naht und bald ist wieder der Nachwuchs von Vögeln und Wildtieren in Wäldern, auf Feldern und Gewässern unterwegs. Um die wildlebenden Tiere in der Brut- und Setzzeit besonders zu schützen und die Aufzucht der jungen Wildtiere nicht zu stören, gilt vom 1. März bis zum 15. Juni eine Anleinpflicht für Hunde in der Gemarkung Michelstadt.
Nach den Bestimmungen der Satzung der Stadt Michelstadt müssen Hunde im genannten Zeitraum im gesamten Feld-, Forst- und Brachbereich – insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und an Plätzen, Gewässern, Wegen und Gräben – an der Leine geführt werden. red