Michelstadt. Die Amtszeiten des Michelstädter Schiedsmannes und seines Stellvertreters laufen im ersten Quartal 2025 ab.
Für die kommende fünfjährige Amtszeit können sich interessierte Personen zwischen 30 und 74 Jahren, die in Michelstadt wohnen, aufstellen lassen.
Bewerbungen müssen bis zum 17. Januar 2025 beim Hauptamt der Stadt Michelstadt vorliegen. Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2025.
Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten.
Bewerber sollten gut mit Menschen umgehen und auch in Streitsituationen einen kühlen Kopf bewahren können sowie sich für ein gutes menschliches Miteinander einsetzen.
Mit einem gemeinsamen Termin der Parteien kann die Schiedsperson eine meist schnellere und kostengünstigere Lösung erarbeiten, als es in einem Gerichtsprozess möglich ist.
Mehr Infos zu den hessischen Schiedspersonen und zum Tätigkeitsfeld des Schiedsamtes unter: www.bds-lv-hessen.de. red