Odenwaldkreis/ Deutschland. Weil zum 1. März die bundesweit geltende Corona-Testverordnung in ihren Kernregelungen ausläuft, enden die Beauftragungen des Odenwaldkreises für die Corona-Teststellen.
Die Teststellen können auch danach noch weiter betrieben werden, von ihnen ausgestellte Nachweise haben jedoch keine rechtliche Bedeutung mehr.
Über die gesetzliche Beendigung der Beauftragung hat das Gesundheitsamt die Betreiber der Teststellen informiert.
Jene Beauftragung war nötig, um Tests offiziell anbieten zu können. Damit verbunden waren auch Überprüfungen der Abrechnung durch das Gesundheitsamt beziehungsweise durch die kassenärztliche Vereinigung.
Dementsprechend wird es auf der Homepage des Kreises zum 1. März keine Informationen über Teststellen mehr geben. red