Michelstadt. Ab sofort können Ausnahmegenehmigungen für das gesperrte Teilstück der Einhardstraße zwischen der Dresdener Straße und der Mossauer Straße sowie für den Verbindungsweg zwischen Weiten-Gesäß und Vielbrunn beantragt werden.
Antragsberechtigt für die Ausnahmegenehmigung des Teilstückes der Einhardstraße sind Personen mit Hauptwohnsitz im Stadtteil Steinbach.
Für den Verbindungsweg zwischen Weiten-Gesäß und Vielbrunn gilt der Hauptwohnsitz in Weiten-Gesäß oder Vielbrunn.
Die Ausnahmegenehmigungen sind auf drei Jahre befristet. Die Gültigkeit der Genehmigung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026.
Die Gebühr für die jeweilige personenbezogene Genehmigung beträgt einmalig elf Euro.
Die digitale Antragsstellung inklusive Bezahlprozess findet sich unter www.michelstadt.de in der Rubrik Digitales Rathaus, Digitaler Bürgerservice, Ordnungsamt, Durchfahrtsgenehmigungen.
Die Genehmigung wird erst nach Einreichen und Prüfung des Antrages und vollständiger Zahlung der Gebühr versandt. red