Wildschwein unterwegs. Foto: Michael Lamberty

Odenwaldkreis. Der Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweins bei Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) führt zu einer Ausweitung der bisherigen Sperrzonen durch die zuständigen Landesbehörden. Erstmals ist nun auch der Odenwaldkreis davon betroffen.

Ein Teil des Kreisgebiets befindet sich in der Sperrzone II, in der strenge Maßnahmen gelten, unter anderem ein Jagdverbot (mit wenigen Ausnahmen) und das Verbot, Schweine außerhalb dieser Zone zu transportieren. Betroffen sind Teile von Brensbach und von Fränkisch-Crumbach sowie ein kleiner Randbereich von Reichelsheim.

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Spaziergänger dürfen in dieser Zone in Waldgebieten die ausgewiesenen Wege nicht verlassen. Außerdem sind Hunde an der Leine zu führen. Auch für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern gelten besondere Auflagen.

Weitere Teile des Kreisgebiets liegen in der Sperrzone I, auch Pufferzone genannt. Die entsprechenden Maßnahmen gelten vor allem für die Jagd und die Landwirtschaft. Zum Beispiel soll die Verbreitung des Virus durch verstärkte Jagd auf Wildschweine verhindert werden sowie durch einen optimierten Schutz von Hausschweinen vor dem Kontakt mit Wildschweinen. In der Pufferzone liegen: Breuberg, Höchst, Brombachtal, Teile der Gemeinde Lützelbach, Teile der Stadt Bad König, Teile der Stadt Michelstadt, Teile der Stadt Erbach, Teile der Gemeinde Mossautal, Teile der Gemeinde Reichelsheim, Teile der Gemeinde Fränkisch-Crumbach und Teile der Gemeinde Brensbach.

Die Allgemeinverfügungen stehen auf der Homepage: www.odenwaldkreis.de. Eingestellt sind außerdem zwei interaktive Karten für die beiden Sperrzonen.

Auf der Homepage sind auch mehrere Meldebögen: zum einen für Schweinehalter, die bei der Veterinärbehörde noch nicht registriert sind und zum anderen für Schweinehalter, deren Betriebe beziehungsweise Ställe sich in den Sperrzonen I oder II befinden.

Außerdem gibt es ein Formular, mit dem man Funde von toten Wildschweinen melden kann. red

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